Vorzugsaktie
Eine Vorzugsaktie ist eine spezielle Art von Aktien, die sich im Insolvenzfall, bei der Ausschüttung von Dividende oder bei der Hauptversammlung von einer Stammaktie grundlegend unterscheidet. Vorzugsaktien sind wie normale Stammaktien an der Börse handelbar. Stellt ein Unternehmen einen Insolvenzantrag, so werden Vorzugsaktien beispielsweise vorrangig behandelt, was bedeutet, dass der Halter der Aktie eher von der Insolvenzmasse bedient wird als Stammaktionäre.
Darüber hinaus erhalten Aktionäre mit Vorzugsaktien eine höhere Dividende, wohingegen sie jedoch auf ihr Stimmrecht auf der Hauptversammlung verzichten müssen. Vorzugsaktien sind besonders bei Anlegern beliebt, die keinen großen Wert auf ihr Mitbestimmungsrecht legen, sondern eine höhere jährliche Rendite in Form von Dividende erwirtschaften wollen.
Für Unternehmen ist die Ausgabe von Vorzugsaktien insoweit sinnvoll, als dass hiermit frisches Kapital besorgt werden kann, ohne zusätzliche Stimmrechte an die neuen Aktionäre abtreten zu müssen.