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✓✓✓ Alles rund um Aktien, Fonds und Investieren in Wertpapiere

Bezugsrechte

Bezugsrechte stehen in direktem Zusammenhang mit Aktien. Nun stellen sie aber nicht nur einen abstrakten Begriff dar, sondern können im Rahmen des Bezugsrechtehandels auch börslich gehandelt werden. Was ein Bezugsrecht ist und was für den Aktionär hinsichtlich von Bezugsrechten relevant ist, schildern wir im Folgenden.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Der Anspruch auf Bezugsrechte für neue Aktien ist im Aktiengesetz eindeutig geregelt.
  • Die Anzahl der Bezugsrechte hängt von dem Bezugsverhältnis alte Aktien zu neuen Aktien und der Anzahl der Altaktien, die sich im Depot befinden, ab.
  • Bezugsrechte können sowohl gekauft als auch verkauft werden.
  • Die Ausgabe junger Aktien wirkt sich kurzfristig negativ auf den Kurs der alten Aktien aus.

Die Rechtsgrundlage bei Bezugsrechten

Die rechtliche Grundlage für den Anspruch auf ein Bezugsrecht regelt Paragraf 186 Aktiengesetz.

  • Jedem Aktionär muß auf sein Verlangen ein seinem Anteil an dem bisherigen Grundkapital entsprechender Teil der neuen Aktien zugeteilt werden. (1)

Weshalb die strenge Rechtsgrundlage bei Bezugsrechten notwendig ist, hat nicht nur einen bürokratischen Hintergrund. Die Ausgabe junger Aktien beeinflusst massiv den Bestand der bereits vorhandenen Aktien.

Zum einen sinkt bei der Ausgabe junger Aktien üblicherweise der Kurs der alten Aktien. Der Wert des Bezugsrechtes muss für den genauen Kurswert aus der alten Aktie herausgerechnet werden.

Zum anderen wirkt sich die Ausgabe junger Aktien auf die künftige Dividende aus. Bei einer gleichbleibend hohen Gesamtausschüttung muss diese auf eine größere Anzahl an Aktien verteilt werden – die Dividende für die einzelne Aktie sinkt. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber den Ankauf oder Verkauf von Bezugsrechten geregelt, um Altaktionären die Möglichkeit zu geben, diese Nachteile zu kompensieren. 

Was ist ein Bezugsrecht?

Angenommen, eine Aktiengesellschaft hat Kapitalbedarf. Sie kann in diesem Fall entweder Darlehen aufnehmen, Anleihen emittieren oder ihr Firmenkapital durch die Ausgabe neuer Aktien erhöhen. Nun werden diese Aktien nicht am Tag X „auf den Markt geworfen“, sondern zunächst den Altaktionären angeboten. Das Angebot für den einzelnen Aktionär erfolgt auch nicht pauschal, sondern sehr individuell an der Anzahl der Aktien ausgerichtet, die der jeweilige Aktionär im Depot hält.

Es ist allerdings nicht so, dass pro vorhandener Stammaktie ein Bezugsrecht ausgegeben wird, das wiederum zum Erwerb einer jungen Aktie berechtigt. Um eine junge Aktie zu erwerben, bedarf es einer vorher festgelegten Anzahl an Bezugsrechten. Das führt in der Regel dazu, dass die Zahl der Bezugsrechte, die ein Anteilseigner erhält, nicht dazu ausreicht, eine glatte Zahl an jungen Aktien zu erwerben. Er muss entweder Bezugsrechte dazukaufen, wenn er mehr junge Aktien wünscht, oder Bezugsrechte verkaufen.

Die Anzahl der Bezugsrechte orientiert sich an der Quote von bisherigem Eigenkapital des Unternehmens zur Kapitalerhöhung. Wird das Kapital von acht Millionen Euro auf zehn Millionen Euro erhöht, lautet die Quote 8:2, heruntergebrochen 4 : 1. Für vier alte Aktien steht dem Aktionär eine neue Aktie zu. Er erhält folglich ein Bezugsrecht. In dem Moment, in dem er fünf Aktien im Depot hält entsteht die Situation, dass er für eine weitere junge Aktie entweder Bezugsrechte dazu kaufen muss, oder den Überhang an der Börse veräußern.

Die Ermittlung des Wertes eines Bezugsrechtes

Für den Altaktionär stellt sich bei Ausgabe neuer Aktien die Frage, ob er seine Bezugsrechte komplett verkauft, nur den Teil, der nicht mehr ausreichend ist, ohne Zukäufe neue Aktien zu erwerben, oder ob er noch weitere Bezugsrechte erwirbt. Eine lange Entscheidungsdauer hat er nicht. Zwischen Mitteilung der Erhöhung und Ausgabe der neuen Aktien liegen 14 Tage. In dieser Zeit muss die Entscheidung fallen.

Natürlich spielt hinein, wie er die künftige Entwicklung des Unternehmens einschätzt. Stehen künftig hohe Dividendenzahlungen an, lohnt sich der Zukauf. Befindet sich die AG in einer Phase der Neustrukturierung, sind Dividenden eher weniger zu erwarten. Die Hoffnung auf ein Kursfeuerwerk könnte dagegen ein Grund für einen Zukauf sein.

Schritt 1: Bezugsverhältnis

Im ersten Schritt wird das Bezugsverhältnis ermittelt. Dafür bieten sich zwei Vorgehensweisen an:

  • Grundkapital alt / (Grundkapital alt – Grundkapital neu)
  • Alter Aktienbestand / Anzahl neuer Aktien

 Für unser oben genanntes Beispiel ergäbe sich folgende Berechnung für das Bezugsverhältnis:

8 Millionen Euro / (8 Mio. – 10 Mio.) = 4:1

Beträgt der alte Aktienbestand 400.000 Stück und es ist geplant, 130.000 neue Aktien auszugeben, lautet die Berechnung für 2.) folgendermaßen:

400.000 / 130.000 = 3,07:1. Das Bezugsverhältnis fällt im zweiten Fall mit 25 Prozent günstiger aus. An dieser Stelle ist anzumerken, dass der Wert von Bezugsrechten auch mit Nachkommastellen ausgedrückt werden kann. In diesem Fall muss der Käufer so viele Bezugsrechte hinzukaufen, dass die Summe am Ende durch den Wert des Rechtes teilbar ist.

Schritt 2: Wert des Bezugsrechts

Der Wert des Bezugsrechts hat natürlich wesentlichen Einfluss auf die Entscheidung des Aktionärs, ob er zukauft oder nicht. Die Kosten für weitere Bezugsrechte müssen in Relation zu den zu erwartenden Gewinnen stehen. Die Prämisse für das Berechnungsbeispiel lautet, dass die Altaktien einen Wert von 20 Euro haben, die jungen Aktien für 15 Euro ausgegeben werden sollen.

Bezugsrechtswert = (Aktienkurs alt – Preis junge Aktie) / (Bezugsverhältnis + 1)

(20 – 15) / 4 + 1 = 1. Das Bezugsrecht hat einen Wert von einem Euro.

Junge Aktien werden  üblicherweise zu einem Kurs ausgegeben, der unter dem der Altaktien liegt. Dies führt zu einer Verwässerung des tatsächlichen Kurses der Altaktie. Dieser Wertverlust lässt sich ebenfalls ermitteln. Der bereinigte Kurs der alten Aktien lautet:

Neuer Aktienkurs = (Bezugsverhältnis * Aktienkurs alt + 1* Preis junge Aktien) / Bezugsverhältnis +1

Auf unser Beispiel übertragen, mit einem Bezugsverhältnis von 4 : 1 ergibt sich folgende Berechnung:

4 * 20 +15 / 4+ 1 = 19. Der bereinigte Kurs beträgt 19 Euro.

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Autor: Uwe Rabolt